Die Elterngeldstelle gratuliert nach sieben Monaten zur Geburt unserer Tochter. Ich werde nie wieder ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich jemandem nachträglich alles Gute wünsche.
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Die Elterngeldstelle gratuliert nach sieben Monaten zur Geburt unserer Tochter. Ich werde nie wieder ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich jemandem nachträglich alles Gute wünsche.